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NOTARIAT

Anmeldungen zu den vom Amtsgericht geführten Registern
Vereinsregister
Handelsregister
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Güterrechtsregister
Sonstiges

bedürfen ebenso wie zahlreiche Einträge in das Grundbuch der notariellen Beglaubigung.

Das deutsche Recht verlangt bei einer Fülle von Rechtsgeschäften die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung. Hervorzuheben ist das Grundstücksrecht, das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht. Die notarielle Beurkundung stellt darüber hinaus die Klarheit und Durchsetzbarkeit der getroffenen Regelungen sicher.

BEGLAUBIGUNGEN

Anmeldungen zu den vom Amtsgericht geführten Registern
Vereinsregister
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Güterrechtsregister

bedürfen ebenso wie zahlreiche Einträge in das Grundbuch der notariellen Beglaubigung.

„Beglaubigung“ heißt die Bestätigung der Übereinstimmung zwischen Originalurkunde und Abschrift/Ablichtung durch einen Notar.

Die Notare verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung.

BEURKUNDUNGEN

Das deutsche Recht verlangt bei einer Fülle von Rechtsgeschäften die notarielle Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung. Hervorzuheben ist das Grundstücksrecht, das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht. Die notarielle Beurkundung stellt darüber hinaus die Klarheit und Durchsetzbarkeit der getroffenen Regelungen sicher.

Die Notare verfügen alle über eine jahrzehntelange Erfahrung.

 
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