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NOTARIAT
Anmeldungen zu den
vom Amtsgericht geführten Registern
Vereinsregister
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Güterrechtsregister
Sonstiges
bedürfen ebenso wie zahlreiche Einträge
in das Grundbuch der notariellen Beglaubigung.
Das deutsche Recht verlangt bei einer Fülle
von Rechtsgeschäften die notarielle
Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung.
Hervorzuheben ist das Grundstücksrecht,
das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht.
Die notarielle Beurkundung stellt darüber
hinaus die Klarheit und Durchsetzbarkeit
der getroffenen Regelungen sicher.
BEGLAUBIGUNGEN
Anmeldungen zu den
vom Amtsgericht geführten Registern
Vereinsregister
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Güterrechtsregister
bedürfen ebenso wie zahlreiche Einträge
in das Grundbuch der notariellen Beglaubigung.
„Beglaubigung“ heißt
die Bestätigung der Übereinstimmung
zwischen Originalurkunde und Abschrift/Ablichtung
durch einen Notar.
Die Notare verfügen über eine
jahrzehntelange Erfahrung.
BEURKUNDUNGEN
Das deutsche Recht verlangt bei einer Fülle
von Rechtsgeschäften die notarielle
Beurkundung als Wirksamkeitsvoraussetzung.
Hervorzuheben ist das Grundstücksrecht,
das Gesellschaftsrecht und das Erbrecht.
Die notarielle Beurkundung stellt darüber
hinaus die Klarheit und Durchsetzbarkeit
der getroffenen Regelungen sicher.
Die Notare verfügen alle über
eine jahrzehntelange Erfahrung.
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