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ZWANGSVERWALTUNG

1. Neben der Realisierung von grundpfandlich besicherten Forderungen durch Zwangsversteigerung besteht für Grundpfandgläubiger die Möglichkeit, zur Befriedigung aus etwaigen Erträgnissen des Objekts durch das Vollstreckungsgericht Zwangsverwaltung anordnen zu lassen. Mit Einschränkungen können im Rahmen eines derartigen Verfahrens seitens der Grundpfandgläubiger auch Maßnahmen, die der Substanz- und Werterhaltung des Objekts bis zu einem etwaigen Zuschlag im Versteigerungsverfahren oder bis zu einer freihändigen Verwertung dienen, initiiert werden.

2. Durch ein seit vielen Jahren mit der Verwaltung und Verwertung von Immobilien in und außerhalb von gerichtlichen Zwangsverfahren erfahrenes Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Stefan Ebeling ist sichergestellt, daß jede Art von Objekt :
- schnell und gründlich in Besitz genommen, erfaßt und gesichert wird
- für die betreibenden Gläubiger in einer, auch mögliche weitere Verwertungsschritte erkennbar machenden Weise dokumentiert wird
- Miet- / Pachtverhältnisse ermittelt und Zahlungen hieraus für betreibende Gläubiger gesichert werden.

3. Die zeitnahe Erstellung eines Übernahmeberichts gem. § 3 ZwVwV mit
- detaillierter Objektbeschreibung incl. Zustandsbeschreibung
- Nutzungsart
- Drittrechten
- der Beschlagnahme unterfallendem Zubehör
- der Beschlagnahme unterfallenden Forderungen und Rechten
- Versicherungsstatus Feuer-, Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtrisiko
- Aufstellung der zu erwartenden Sollmieten/-pachten nebst Mieter-/Pächterverzeichnis ist eine Selbstverständlichkeit.

4. RA Stefan Ebeling (auch Fachanwalt für Steuer- und Insolvenzrecht) ist Mitglied der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung eV (IGZ) und durch seine langjährige Tätigkeit u.a. in den Bereichen Sanierung und Insolvenzverwaltung mit den sich ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Problemen bestens vertraut.

5. Erfahrungsgemäß spielt hier der Faktor Zeit eine übergeordnete Rolle: je eher die erforderlichen Strukturveränderungen eingeleitet werden können, umso größer die Erfolgsaussichten. Hauptvoraussetzung dafür ist neben betriebsorganisatorischen Änderungen und evtl. Zuführung neuer finanzieller Mittel zunächst, daß sich Geschäftsführung / Vorstand vorbehaltlos Klarheit über die die aktuelle Situation und deren Ursachen verschaffen.

6. Wenn eine derartige Analyse mit eigenen Mitteln nicht möglich ist, bedarf es einer interdisziplinären, ganzheitlichen, fundierten und konsequenten Beratung. Hierfür steht unser Team aus sanierungs-, Liquidations- und insolvenzerfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschafts-prüfern und Steuerberatern sowie diversen branchenspezifischen Spezialisten aus Produktion, Marketing / Vertrieb.

7. Dabei wird zunächst die Ist-Situation des Unternehmens festgestellt, bei der die bisherige Entwicklung, die rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Verhältnisse, sowie die organisatorischen Grundlagen ermittelt werden.

8. In der anschließenden Krisen-Ursachen-Analyse werden unternehmensexogene (Umwelt, Absatzmarkt, Branche) und –endogene Krisenherde (Unternehmensführung, Personal, Or-ganisation, Produktion, F&E, Beschaffung, Absatz) analysiert.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich wird ermittelt, ob ggf. bereits vom Eintritt einer Insolvenzsituation ( Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) auszugehen ist, und welche Gegen-Maßnahmen - auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger Geschäftsführerhaftung, Eigenkapitalersatz- sowie Anfechtungsrecht - noch realisierbar sind.

9. Nach Abschluß der Krisen-Ursachen-Analyse werden die Fortführungsaussichten des Unternehmens beurteilt erforderliche Sanierungsmaßnahmen konkret abgeschätzt und dargestellt. Von uns erstellte Sanierungsgutachten fördern die Bereitschaft in Frage kommender Kreditinstitute zur Gewährung von Sanierungskrediten. Für Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln, der Gewinnung (privaten) Beteiligungskapitals und etwa erforderlicher Rating-Beratung (Basel II) stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

10. Bestehen Sanierungschancen, müssen zunächst Zeit und Kosten einer Realisierung beziffert werden. Das von uns aufgrund der Krisen-Ursachen-Analyse erstellte Sanierungskonzept wird individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt sämtliche in Frage kommenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsinstrumente.

Sollten z.B. personalpolitische Maßnahmen (Entlassungen, Entgeltkürzungen, Kurzarbeit) erforderlich sein, begleiten wir sie darüber hinaus mit individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen Fachleuten bei der Umsetzung von Sozialplan/Interessenausgleich und/oder Kündigungsschutzverfahren.

11. Die laufenden Maßnahmen können durch ein sog. „Sanierungscontrolling“ begleitet werden. Dadurch werden Geschäftsführung / Vorstand in der Umsetzung des Gesamtkonzeptes unterstützt.

12. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis einzelfallbezogener Auftrags- und Honorarvereinbarungen. Das Honorar richtet sich nach Schwierigkeit und dem Umfang des jeweiligen Auftrags und wird vor Beginn unserer Tätigkeit einvernehmlich festgelegt.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Stefan Ebeling [» Profil]
Fachanwalt für Insolvenzrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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