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ZWANGSVERWALTUNG
1.
Neben der Realisierung von grundpfandlich
besicherten Forderungen durch Zwangsversteigerung
besteht für Grundpfandgläubiger
die Möglichkeit, zur Befriedigung aus
etwaigen Erträgnissen des Objekts durch
das Vollstreckungsgericht Zwangsverwaltung
anordnen zu lassen. Mit Einschränkungen
können im Rahmen eines derartigen Verfahrens
seitens der Grundpfandgläubiger auch
Maßnahmen, die der Substanz- und Werterhaltung
des Objekts bis zu einem etwaigen Zuschlag
im Versteigerungsverfahren oder bis zu einer
freihändigen Verwertung dienen, initiiert
werden.
2.
Durch ein seit vielen Jahren mit der Verwaltung
und Verwertung von Immobilien in und außerhalb
von gerichtlichen Zwangsverfahren erfahrenes
Team unter der Leitung von Rechtsanwalt
Stefan Ebeling ist sichergestellt, daß
jede Art von Objekt :
- schnell und gründlich in Besitz genommen,
erfaßt und gesichert wird
- für die betreibenden Gläubiger
in einer, auch mögliche weitere Verwertungsschritte
erkennbar machenden Weise dokumentiert wird
- Miet- / Pachtverhältnisse ermittelt
und Zahlungen hieraus für betreibende
Gläubiger gesichert werden.
3.
Die zeitnahe Erstellung eines Übernahmeberichts
gem. § 3 ZwVwV mit
- detaillierter Objektbeschreibung incl.
Zustandsbeschreibung
- Nutzungsart
- Drittrechten
- der Beschlagnahme unterfallendem Zubehör
- der Beschlagnahme unterfallenden Forderungen
und Rechten
- Versicherungsstatus Feuer-, Sturm-, Leitungswasser-
und Haftpflichtrisiko
- Aufstellung der zu erwartenden Sollmieten/-pachten
nebst Mieter-/Pächterverzeichnis ist
eine Selbstverständlichkeit.
4.
RA Stefan Ebeling (auch Fachanwalt für
Steuer- und Insolvenzrecht) ist Mitglied
der Interessengemeinschaft Zwangsverwaltung
eV (IGZ) und durch seine langjährige
Tätigkeit u.a. in den Bereichen Sanierung
und Insolvenzverwaltung mit den sich ergebenden
tatsächlichen und rechtlichen Problemen
bestens vertraut.
5.
Erfahrungsgemäß spielt hier der
Faktor Zeit eine übergeordnete Rolle:
je eher die erforderlichen Strukturveränderungen
eingeleitet werden können, umso größer
die Erfolgsaussichten. Hauptvoraussetzung
dafür ist neben betriebsorganisatorischen
Änderungen und evtl. Zuführung
neuer finanzieller Mittel zunächst,
daß sich Geschäftsführung
/ Vorstand vorbehaltlos Klarheit über
die die aktuelle Situation und deren Ursachen
verschaffen.
6.
Wenn eine derartige Analyse mit eigenen
Mitteln nicht möglich ist, bedarf es
einer interdisziplinären, ganzheitlichen,
fundierten und konsequenten Beratung. Hierfür
steht unser Team aus sanierungs-, Liquidations-
und insolvenzerfahrenen Rechtsanwälten,
Wirtschafts-prüfern und Steuerberatern
sowie diversen branchenspezifischen Spezialisten
aus Produktion, Marketing / Vertrieb.
7.
Dabei wird zunächst die Ist-Situation
des Unternehmens festgestellt, bei der die
bisherige Entwicklung, die rechtlichen,
finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen
Verhältnisse, sowie die organisatorischen
Grundlagen ermittelt werden.
8.
In der anschließenden Krisen-Ursachen-Analyse
werden unternehmensexogene (Umwelt, Absatzmarkt,
Branche) und –endogene Krisenherde
(Unternehmensführung, Personal, Or-ganisation,
Produktion, F&E, Beschaffung, Absatz)
analysiert.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich wird ermittelt,
ob ggf. bereits vom Eintritt einer Insolvenzsituation
( Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
auszugehen ist, und welche Gegen-Maßnahmen
- auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger
Geschäftsführerhaftung, Eigenkapitalersatz-
sowie Anfechtungsrecht - noch realisierbar
sind.
9.
Nach Abschluß der Krisen-Ursachen-Analyse
werden die Fortführungsaussichten des
Unternehmens beurteilt erforderliche Sanierungsmaßnahmen
konkret abgeschätzt und dargestellt.
Von uns erstellte Sanierungsgutachten fördern
die Bereitschaft in Frage kommender Kreditinstitute
zur Gewährung von Sanierungskrediten.
Für Unterstützung bei Beantragung
von Fördermitteln, der Gewinnung (privaten)
Beteiligungskapitals und etwa erforderlicher
Rating-Beratung (Basel II) stehen wir ebenfalls
zur Verfügung.
10.
Bestehen Sanierungschancen, müssen
zunächst Zeit und Kosten einer Realisierung
beziffert werden. Das von uns aufgrund der
Krisen-Ursachen-Analyse erstellte Sanierungskonzept
wird individuell auf die Bedürfnisse
des Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt
sämtliche in Frage kommenden finanz-
und leistungswirtschaftlichen Sanierungsinstrumente.
Sollten z.B. personalpolitische
Maßnahmen (Entlassungen, Entgeltkürzungen,
Kurzarbeit) erforderlich sein, begleiten
wir sie darüber hinaus mit individual-
und kollektiv-arbeitsrechtlichen Fachleuten
bei der Umsetzung von Sozialplan/Interessenausgleich
und/oder Kündigungsschutzverfahren.
11.
Die laufenden Maßnahmen können
durch ein sog. „Sanierungscontrolling“
begleitet werden. Dadurch werden Geschäftsführung
/ Vorstand in der Umsetzung des Gesamtkonzeptes
unterstützt.
12.
Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis
einzelfallbezogener Auftrags- und Honorarvereinbarungen.
Das Honorar richtet sich nach Schwierigkeit
und dem Umfang des jeweiligen Auftrags und
wird vor Beginn unserer Tätigkeit einvernehmlich
festgelegt.
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