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VERKEHRSRECHT
Schadensregulierung
nach Verkehrsunfall
Geltendmachung von Ansprüchen aus Fahrzeugkauf-
und Leasingvertrag sowie nach mangelhafter
Fahrzeugreparatur
Geltendmachung von Ansprüchen nach
Verkehrsunfall gegenüber der eigenen
Kaskoversicherung
Abwehr zu Unrecht erhobener Regreßansprüche
durch die Versicherung
Verteidigung nach Einleitung eines verkehrsstrafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens
Vertretung gegenüber dem Straßenverkehrsamt
Die Materie des Straßenverkehrsrechtes
wird immer komplexer und die hierzu ergehende
Rechtsprechung immer differenzierter. Spezifische
Kenntnisse sind daher unerläßlich.
Als Verkehrsrechtsanwälte beraten
wir die Mandanten u.a. bei Führerscheinproblemen.
Eine versierte Rechtsberatung bei einer
drohenden oder bereits erfolgten Entziehung
der Fahrerlaubnis kann für die Mandanten
bares Geld bedeuten. Die Beratung umfaßt
insbesondere folgende Bereiche: Ablauf und
Inhalt einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung (MPU); seriöse und sinnvolle
Maßnahmen zur Vorbereitung auf die
MPU; Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung
als schnellerer Weg zur Rückerlangung
der Fahrerlaubnis.
Nach einem Verkehrsunfall sorgen wir dafür,
daß sämtliche Schadensersatzansprüche
des Geschädigten reguliert werden.
Wir vertreten den Geschädigten gegenüber
der gegnerischen Haftpflichtversicherung
und setzen seine Ansprüche notfalls
gerichtlich durch.
Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren
(bspw. wegen Straßenverkehrsgefährdung,
Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Nötigung im Straßenverkehr u.ä.)
oder ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren
(bspw. wegen Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit oder Rotlichtverstoßes)
eingeleitet, stehen wir den Mandanten von
Anfang an helfend zur Seite und nehmen insbesondere
frühzeitig Kontakt zu den Ermittlungsbehörden
auf, um für den Mandanten das best
mögliche Ergebnis zu erzielen.
Selbstverständlich beraten wir unsere
Mandanten bei sämtlichen Streitigkeiten
aus Vertragsverhältnissen und helfen
bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer
Ansprüche.
VERKEHRSSTRAFRECHT [»
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Beratung und Vertretung
des Mandanten bei Einleitung eines strafrechtlichen
Ermittlungsverfahrens
Tätigkeit bei Führerscheinmaßnahmen
Verteidigung im Hauptverhandlungstermin
vor Gericht
Durchführung des Rechtsmittelverfahrens
Straßenverkehrsgefährdung
Trunkenheit im Straßenverkehr
Nötigung im Straßenverkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung
im Straßenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat
besteht immer die Gefahr, dass neben der
eigentlichen Geld- oder Freiheitsstrafe
ein Fahrverbot angeordnet oder sogar die
Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für
die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt
wird. Diese „Nebenstrafen“ treffen
den Verurteilten häufig schwerer als
die Hauptstrafe, denn oftmals ist er aus
beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis
angewiesen. Als Verteidiger muss man in
diesem Bereich alle Möglichkeiten ausschöpfen,
um eine solche zusätzliche Bestrafung
des Mandanten zu vermeiden. Ist dies nicht
möglich, weil schon das Gesetz eine
entsprechende Führerscheinmaßnahme
vorsieht, ist der Verteidiger gefordert,
dafür zu sorgen, dass die Sperrfrist
von vornherein möglichst kurz bemessen.
Nach der Verurteilung ist der Mandant über
die Möglichkeiten und Voraussetzungen
einer nachträglichen Sperrfristverkürzung
aufzuklären.
Bei Verkehrsstraftaten werden darüber
hinaus sehr häufig bereits im Ermittlungsverfahren,
also noch vor Anklageerhebung, Sicherungsmaßnahmen
angeordnet, nämlich der Führerschein
beschlagnahmt bzw. die Fahrerlaubnis vorläufig
entzogen. Gegen derartige Maßnahmen
gibt es unterschiedliche Rechtsbehelfe.
Bevor diese ergriffen werden, muss seitens
der Verteidigung sorgsam abgewogen werden,
ob diese erfolgreich sein können oder
ob eine Verfahrensbeschleunigung sinnvoller
erscheint.
Rechtsanwältin Alexandra Gorazdza
und Rechtsanwalt Ulrich Laubnenheimer, beide
Fachanwälte für Strafrecht, Frau
Rechtsanwältin Gorazdza darüber
hinaus auch Fachanwältin für Verkehrsrecht,
stehen den Mandanten als erfahrene Verteidiger
in jedem Verfahrensstadium zur Seite und
stellen frühzeitig den Kontakt zu den
Strafverfolgungsbehörden her.
Siehe auch Strafrecht.
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