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Wir über uns

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VERKEHRSRECHT

Schadensregulierung nach Verkehrsunfall
Geltendmachung von Ansprüchen aus Fahrzeugkauf- und Leasingvertrag sowie nach mangelhafter Fahrzeugreparatur
Geltendmachung von Ansprüchen nach Verkehrsunfall gegenüber der eigenen Kaskoversicherung
Abwehr zu Unrecht erhobener Regreßansprüche durch die Versicherung
Verteidigung nach Einleitung eines verkehrsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens
Vertretung gegenüber dem Straßenverkehrsamt

Die Materie des Straßenverkehrsrechtes wird immer komplexer und die hierzu ergehende Rechtsprechung immer differenzierter. Spezifische Kenntnisse sind daher unerläßlich.

Als Verkehrsrechtsanwälte beraten wir die Mandanten u.a. bei Führerscheinproblemen. Eine versierte Rechtsberatung bei einer drohenden oder bereits erfolgten Entziehung der Fahrerlaubnis kann für die Mandanten bares Geld bedeuten. Die Beratung umfaßt insbesondere folgende Bereiche: Ablauf und Inhalt einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU); seriöse und sinnvolle Maßnahmen zur Vorbereitung auf die MPU; Möglichkeiten der Sperrfristverkürzung als schnellerer Weg zur Rückerlangung der Fahrerlaubnis.

Nach einem Verkehrsunfall sorgen wir dafür, daß sämtliche Schadensersatzansprüche des Geschädigten reguliert werden. Wir vertreten den Geschädigten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung und setzen seine Ansprüche notfalls gerichtlich durch.

Wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren (bspw. wegen Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr u.ä.) oder ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren (bspw. wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Rotlichtverstoßes) eingeleitet, stehen wir den Mandanten von Anfang an helfend zur Seite und nehmen insbesondere frühzeitig Kontakt zu den Ermittlungsbehörden auf, um für den Mandanten das best mögliche Ergebnis zu erzielen.

Selbstverständlich beraten wir unsere Mandanten bei sämtlichen Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen und helfen bei der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.


VERKEHRSSTRAFRECHT [» zum Seitenanfang]

Beratung und Vertretung des Mandanten bei Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Tätigkeit bei Führerscheinmaßnahmen
Verteidigung im Hauptverhandlungstermin vor Gericht
Durchführung des Rechtsmittelverfahrens

Straßenverkehrsgefährdung
Trunkenheit im Straßenverkehr
Nötigung im Straßenverkehr
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Fahrlässige Tötung und Körperverletzung im Straßenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Bei einer Verurteilung wegen einer Verkehrsstraftat besteht immer die Gefahr, dass neben der eigentlichen Geld- oder Freiheitsstrafe ein Fahrverbot angeordnet oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis festgesetzt wird. Diese „Nebenstrafen“ treffen den Verurteilten häufig schwerer als die Hauptstrafe, denn oftmals ist er aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen. Als Verteidiger muss man in diesem Bereich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine solche zusätzliche Bestrafung des Mandanten zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, weil schon das Gesetz eine entsprechende Führerscheinmaßnahme vorsieht, ist der Verteidiger gefordert, dafür zu sorgen, dass die Sperrfrist von vornherein möglichst kurz bemessen. Nach der Verurteilung ist der Mandant über die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer nachträglichen Sperrfristverkürzung aufzuklären.

Bei Verkehrsstraftaten werden darüber hinaus sehr häufig bereits im Ermittlungsverfahren, also noch vor Anklageerhebung, Sicherungsmaßnahmen angeordnet, nämlich der Führerschein beschlagnahmt bzw. die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen. Gegen derartige Maßnahmen gibt es unterschiedliche Rechtsbehelfe. Bevor diese ergriffen werden, muss seitens der Verteidigung sorgsam abgewogen werden, ob diese erfolgreich sein können oder ob eine Verfahrensbeschleunigung sinnvoller erscheint.

Rechtsanwältin Alexandra Gorazdza und Rechtsanwalt Ulrich Laubnenheimer, beide Fachanwälte für Strafrecht, Frau Rechtsanwältin Gorazdza darüber hinaus auch Fachanwältin für Verkehrsrecht, stehen den Mandanten als erfahrene Verteidiger in jedem Verfahrensstadium zur Seite und stellen frühzeitig den Kontakt zu den Strafverfolgungsbehörden her.

Siehe auch Strafrecht.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Ulrich Laubenheimer [» Profil]

Alexandra Gorazdza [» Profil]
Fachanwältin für Verkehrrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

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Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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