Home | E-Mail | Impressum | Partner
 
  Wir über uns Anwälte Tätigkeitsfelder Kontakt Anfahrt
   
Elektronische Aktenführung
  Downloads
  Veröffentlichungen
Stellenangebote
  Referendarausbildung

 

Wir über uns

[» zurück zur Übersicht]

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Unternehmensnachfolge
Hofübergabeverträge
Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten

Übergabe von Vermögen an die nächste Generation zu Lebzeiten durch Schenkung.

Die Übergabe von Familienunternehmen und Höfen an die nächste Generation sollte nicht erst als letztwillige Verfügung mit dem Tod des Unternehmers geschehen. Das Heranführen und Etablieren der nächsten Generation will von langer Hand vorbereitet und geplant sein. Es ist ein Prozess, bei dem der scheidende Geschäftsmann oder Landwirt nach und nach die Kontrolle abgibt und gleichzeitig für den Lebensabend abgesichert sein muss.

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung eines solchen Übergabeplanes, der erbrechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Aspekte in sich vereint und so die erfolgreiche Übertragung und den Bestand des Unternehmens sichert.

Insbesondere Immobilienvermögen eignet sich sehr gut für eine frühe Übertragung auf die späteren Erben. Durch die Einräumung von Nießbrauch, Wohnrecht oder die Zahlung von Leibrenten zu Gunsten der Schenker lässt sich die Übergabe so gestalten, dass der wirtschaftliche Verlust für die Eigentümer nur begrenzt spürbar ist, während sich steuerliche Freibeträge mehrfach ausnutzen lassen.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Frank Nichterlein [» Profil]
Fachanwalt für Steuerrecht

Hans Olof Wölber [» Profil]
Fachanwalt für Steuerrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
top