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UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Unternehmensnachfolge
Hofübergabeverträge
Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten
Übergabe von Vermögen an die
nächste Generation zu Lebzeiten durch
Schenkung.
Die Übergabe von Familienunternehmen
und Höfen an die nächste Generation
sollte nicht erst als letztwillige Verfügung
mit dem Tod des Unternehmers geschehen.
Das Heranführen und Etablieren der
nächsten Generation will von langer
Hand vorbereitet und geplant sein. Es ist
ein Prozess, bei dem der scheidende Geschäftsmann
oder Landwirt nach und nach die Kontrolle
abgibt und gleichzeitig für den Lebensabend
abgesichert sein muss.
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung
eines solchen Übergabeplanes, der erbrechtliche,
wirtschaftliche und steuerliche Aspekte
in sich vereint und so die erfolgreiche
Übertragung und den Bestand des Unternehmens
sichert.
Insbesondere Immobilienvermögen eignet
sich sehr gut für eine frühe Übertragung
auf die späteren Erben. Durch die Einräumung
von Nießbrauch, Wohnrecht oder die
Zahlung von Leibrenten zu Gunsten der Schenker
lässt sich die Übergabe so gestalten,
dass der wirtschaftliche Verlust für
die Eigentümer nur begrenzt spürbar
ist, während sich steuerliche Freibeträge
mehrfach ausnutzen lassen.
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