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UMWANDLUNGSRECHT
Der Wechsel einer
Gesellschaft von einer Rechtsform in eine
andere ist häufig geboten, wenn die Gesellschaft
wächst oder schrumpft oder sich ändernde
wirtschaftliche Gegebenheiten eine Begrenzung
der Haftung oder neue steuerliche Gestaltung
gebieten. Dieser Bereiches ist in
vielerlei Hinsicht hoch sensibel, so dass
wir die Mandate in der Regel zusammen mit
erfahrenen Steuerberatern bearbeiten. Da
die Abwicklung regelmäßig eine
notarielle Umsetzung erfordert und wir bei
Schulte & Prasse auch Notare und Fachanwälte
für Steuerrecht und für Handels-
und Gesellschaftsrecht für Sie vorhalten,
ist eine optimale Abwicklung gewährleistet.
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