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UMWANDLUNGSRECHT

Der Wechsel einer Gesellschaft von einer Rechtsform in eine andere ist häufig geboten, wenn die Gesellschaft wächst oder schrumpft oder sich ändernde wirtschaftliche Gegebenheiten eine Begrenzung der Haftung oder neue steuerliche Gestaltung gebieten.

Dieser Bereiches ist in vielerlei Hinsicht hoch sensibel, so dass wir die Mandate in der Regel zusammen mit erfahrenen Steuerberatern bearbeiten. Da die Abwicklung regelmäßig eine notarielle Umsetzung erfordert und wir bei Schulte & Prasse auch Notare und Fachanwälte für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht für Sie vorhalten, ist eine optimale Abwicklung gewährleistet.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Hans Olof Wölber [» Profil]
Fachanwalt für Steuerrecht und
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Frank Nichterlein [» Profil]
Notar und Fachanwalt für
Steuerrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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