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STEUERSTRAFRECHT
Selbstanzeigenberatung
Vertretung des Mandanten gegenüber
der Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft
nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Verteidigung im gerichtlichen Verfahren
Das Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
entwickelt sich immer mehr zu einer eigenständigen
Disziplin im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Die Beratung und Verteidigung des Mandanten
bei Verfahren wegen Steuerdelikten ist durch
eine Vielzahl von Besonderheiten geprägt.
Besteuerungsverfahren mit der Mitwirkungsverpflichtung
des Steuerpflichtigen und Verfahren wegen
Steuerdelikten mit dem Verbot der Selbstbelastung
stehen sich konträr gegenüber.
Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet des
Steuerrechts einerseits und des Strafrechts
andererseits sind erforderlich, um die Interessen
des Mandanten bestmöglich zu vertreten.
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