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SCHADENSRECHT

Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie Abwehr zu Unrecht erhobener Schadensersatzansprüche nach unterschiedlichsten Schadensereignissen

Das Schadensrecht ist das Recht der materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüche (also Vermögensschaden und ideeller Nichtvermögensschaden) nach unterschiedlichsten Schadensereignissen.

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche können nach den unterschiedlichsten Schadensereignissen entstehen: bspw. nach einem Verkehrsunfall (s. Verkehrsrecht), nach einem tätlichen Angriff, nach Verletzungen durch ein Tier (s. Versicherungsrecht), nach Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht wie der Streupflicht bei Glätte (s. Versicherungsrecht), nach Beleidigungen, aber auch nach der Verletzung von Berufspflichten oder sonstigen Vertragsverletzungen.

Für den Geschädigten ist es oftmals nicht einfach, seine Ansprüche gegenüber dem Schädiger erfolgreich durchzusetzen. Es kann bereits Probleme bereiten zu erkennen, wem gegenüber die Ansprüche geltend zu machen sind: direkt gegenüber dem Schädiger oder ggfls gegenüber einer eintrittspflichtigen (Kfz-, Privat-, Tierhalter- oder Berufs-) Haftpflichtversicherung? Auch die Bezifferung des Schadens ist häufig problematisch, insbesondere bei immateriellen Schäden, also bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach Beeinträchtigungen des körperlichen Wohlbefindens oder der Ehre. Nicht selten kommt es sodann vor, dass der Schädiger zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig ist. In all diesen Fällen ist es erforderlich, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der von Anfang an dafür sorgt, dass die berechtigten Ansprüche des Geschädigten möglichst frühzeitig befriedigt werden.

Andererseits vertreten wir aber auch die Interessen eines (vermeintlichen) Schädigers, gegenüber welchem zu Unrecht Schadensersatzansprüche erhoben werden, sei es, weil bereits kein Haftungsgrund vorliegt, sei es, weil die geltend gemachten Ansprüche in der Höhe überzogen sind. Auch in diesem Fall ist es wichtig, möglichst frühzeitig die erhobenen Ansprüche abzuwehren.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten sowohl in der außergerichtlichen als auch in der gerichtlichen Schadensregulierung sowie in einem sich möglicherweise anschließendem Zwangsvollstreckungsverfahren.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Detlef Koch [» Profil]
Fachanwalt für Versicherungsrecht


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