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SCHADENSRECHT
Gerichtliche und
außergerichtliche Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen sowie Abwehr
zu Unrecht erhobener Schadensersatzansprüche
nach unterschiedlichsten Schadensereignissen
Das Schadensrecht ist das Recht der materiellen
und immateriellen Schadensersatzansprüche
(also Vermögensschaden und ideeller
Nichtvermögensschaden) nach unterschiedlichsten
Schadensereignissen.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
können nach den unterschiedlichsten
Schadensereignissen entstehen: bspw. nach
einem Verkehrsunfall (s. Verkehrsrecht),
nach einem tätlichen Angriff, nach
Verletzungen durch ein Tier (s. Versicherungsrecht),
nach Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht
wie der Streupflicht bei Glätte (s.
Versicherungsrecht),
nach Beleidigungen, aber auch nach der Verletzung
von Berufspflichten oder sonstigen Vertragsverletzungen.
Für den Geschädigten ist es oftmals
nicht einfach, seine Ansprüche gegenüber
dem Schädiger erfolgreich durchzusetzen.
Es kann bereits Probleme bereiten zu erkennen,
wem gegenüber die Ansprüche geltend
zu machen sind: direkt gegenüber dem
Schädiger oder ggfls gegenüber
einer eintrittspflichtigen (Kfz-, Privat-,
Tierhalter- oder Berufs-) Haftpflichtversicherung?
Auch die Bezifferung des Schadens ist häufig
problematisch, insbesondere bei immateriellen
Schäden, also bei der Geltendmachung
von Schmerzensgeld nach Beeinträchtigungen
des körperlichen Wohlbefindens oder
der Ehre. Nicht selten kommt es sodann vor,
dass der Schädiger zahlungsunwillig
oder zahlungsunfähig ist. In all diesen
Fällen ist es erforderlich, einen erfahrenen
Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der
von Anfang an dafür sorgt, dass die
berechtigten Ansprüche des Geschädigten
möglichst frühzeitig befriedigt
werden.
Andererseits vertreten wir aber auch die
Interessen eines (vermeintlichen) Schädigers,
gegenüber welchem zu Unrecht Schadensersatzansprüche
erhoben werden, sei es, weil bereits kein
Haftungsgrund vorliegt, sei es, weil die
geltend gemachten Ansprüche in der
Höhe überzogen sind. Auch in diesem
Fall ist es wichtig, möglichst frühzeitig
die erhobenen Ansprüche abzuwehren.
Selbstverständlich vertreten wir unsere
Mandanten sowohl in der außergerichtlichen
als auch in der gerichtlichen Schadensregulierung
sowie in einem sich möglicherweise
anschließendem Zwangsvollstreckungsverfahren.
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