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SANIERUNG / RESTRUKTURIERUNG
1.
Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten
bestehen - vor etwaiger Stellung eines Insolvenzantrags
- häufig noch erhebliche Potentiale,
Im Rahmen einer Sanierung betriebliche Struktur
und Finanzverfassung geänderten Rahmenbedingungen
anpassen, um so dem Unternehmen eine neue,
zukunftsorientierte Perspektive verschaffen
zu können.
Erfahrungsgemäß spielt hier der
Faktor Zeit eine übergeordnete Rolle:
je eher die erforderlichen Strukturveränderungen
eingeleitet werden können, umso größer
die Erfolgsaussichten. Hauptvoraussetzung
dafür ist neben betriebsorganisatorischen
Änderungen und evtl. Zuführung
neuer finanzieller Mittel zunächst,
daß sich Geschäftsführung
/ Vorstand vorbehaltlos Klarheit über
die die aktuelle Situation und deren Ursachen
verschaffen.
2.
Wenn eine derartige Analyse mit eigenen
Mitteln nicht möglich ist, bedarf es
einer interdisziplinären, ganzheitlichen,
fundierten und konsequenten Beratung. Hierfür
steht unser Team aus sanierungs-, Liquidations-
und insolvenzerfahrenen Rechtsanwälten,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern
sowie diversen branchenspezifischen Spezialisten
aus Produktion, Marketing / Vertrieb.
3.
Dabei wird zunächst die Ist-Situation
des Unternehmens festgestellt, bei der die
bisherige Entwicklung, die rechtlichen,
finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen
Verhältnisse, sowie die organisatorischen
Grundlagen ermittelt werden.
4.
In der anschließenden Krisen-Ursachen-Analyse
werden unternehmensexogene (Umwelt, Absatzmarkt,
Branche) und –endogene Krisenherde
(Unternehmensführung, Personal, Organisation,
Produktion, F&E, Beschaffung, Absatz)
analysiert.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich wird ermittelt,
ob ggf. bereits vom Eintritt einer Insolvenzsituation
( Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)
auszugehen ist, und welche Gegen-Maßnahmen
- auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger
Geschäftsführerhaftung, Eigenkapitalersatz-
sowie Anfechtungsrecht - noch realisierbar
sind.
5.
Nach Abschluß der Krisen-Ursachen-Analyse
werden die Fortführungsaussichten des
Unternehmens beurteilt erforderliche Sanierungsmaßnahmen
konkret abgeschätzt und dargestellt.
Von uns erstellte Sanierungsgutachten fördern
die Bereitschaft in Frage kommender Kreditinstitute
zur Gewährung von Sanierungskrediten.
Für Unterstützung bei Beantragung
von Fördermitteln, der Gewinnung (privaten)
Beteiligungskapitals und etwa erforderlicher
Rating-Beratung (Basel II) stehen wir ebenfalls
zur Verfügung.
6.
Bestehen Sanierungschancen, müssen
zunächst Zeit und Kosten einer Realisierung
beziffert werden. Das von uns aufgrund der
Krisen-Ursachen-Analyse erstellte Sanierungskonzept
wird individuell auf die Bedürfnisse
des Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt
sämtliche in Frage kommenden finanz-
und leistungswirtschaftlichen Sanierungsinstrumente.
Sollten z.B. personalpolitische Maßnahmen
(Entlassungen, Entgeltkürzungen, Kurzarbeit)
erforderlich sein, begleiten wir sie darüber
hinaus mit individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen
Fachleuten bei der Umsetzung von Sozialplan/Interessenausgleich
und/oder Kündigungsschutzverfahren.
7.
Die laufenden Maßnahmen können
durch ein sog. „Sanierungscontrolling“
begleitet werden. Dadurch werden Geschäftsführung/Vorstand
in der Umsetzung des Gesamtkonzeptes unterstützt.
8.
Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis
einzelfallbezogener Auftrags- und Honorarvereinbarungen.
Das Honorar richtet sich nach Schwierigkeit
und dem Umfang des jeweiligen Auftrags und
wird vor Beginn unserer Tätigkeit einvernehmlich
festgelegt.
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