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SANIERUNG / RESTRUKTURIERUNG

1. Gerät ein Unternehmen in Schwierigkeiten bestehen - vor etwaiger Stellung eines Insolvenzantrags - häufig noch erhebliche Potentiale, Im Rahmen einer Sanierung betriebliche Struktur und Finanzverfassung geänderten Rahmenbedingungen anpassen, um so dem Unternehmen eine neue, zukunftsorientierte Perspektive verschaffen zu können.
Erfahrungsgemäß spielt hier der Faktor Zeit eine übergeordnete Rolle: je eher die erforderlichen Strukturveränderungen eingeleitet werden können, umso größer die Erfolgsaussichten. Hauptvoraussetzung dafür ist neben betriebsorganisatorischen Änderungen und evtl. Zuführung neuer finanzieller Mittel zunächst, daß sich Geschäftsführung / Vorstand vorbehaltlos Klarheit über die die aktuelle Situation und deren Ursachen verschaffen.

2. Wenn eine derartige Analyse mit eigenen Mitteln nicht möglich ist, bedarf es einer interdisziplinären, ganzheitlichen, fundierten und konsequenten Beratung. Hierfür steht unser Team aus sanierungs-, Liquidations- und insolvenzerfahrenen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sowie diversen branchenspezifischen Spezialisten aus Produktion, Marketing / Vertrieb.

3. Dabei wird zunächst die Ist-Situation des Unternehmens festgestellt, bei der die bisherige Entwicklung, die rechtlichen, finanzwirtschaftlichen und leistungswirtschaftlichen Verhältnisse, sowie die organisatorischen Grundlagen ermittelt werden.

4. In der anschließenden Krisen-Ursachen-Analyse werden unternehmensexogene (Umwelt, Absatzmarkt, Branche) und –endogene Krisenherde (Unternehmensführung, Personal, Organisation, Produktion, F&E, Beschaffung, Absatz) analysiert.
Im finanzwirtschaftlichen Bereich wird ermittelt, ob ggf. bereits vom Eintritt einer Insolvenzsituation ( Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) auszugehen ist, und welche Gegen-Maßnahmen - auch unter dem Gesichtspunkt etwaiger Geschäftsführerhaftung, Eigenkapitalersatz- sowie Anfechtungsrecht - noch realisierbar sind.

5. Nach Abschluß der Krisen-Ursachen-Analyse werden die Fortführungsaussichten des Unternehmens beurteilt erforderliche Sanierungsmaßnahmen konkret abgeschätzt und dargestellt. Von uns erstellte Sanierungsgutachten fördern die Bereitschaft in Frage kommender Kreditinstitute zur Gewährung von Sanierungskrediten. Für Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln, der Gewinnung (privaten) Beteiligungskapitals und etwa erforderlicher Rating-Beratung (Basel II) stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

6. Bestehen Sanierungschancen, müssen zunächst Zeit und Kosten einer Realisierung beziffert werden. Das von uns aufgrund der Krisen-Ursachen-Analyse erstellte Sanierungskonzept wird individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten und berücksichtigt sämtliche in Frage kommenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sanierungsinstrumente.
Sollten z.B. personalpolitische Maßnahmen (Entlassungen, Entgeltkürzungen, Kurzarbeit) erforderlich sein, begleiten wir sie darüber hinaus mit individual- und kollektiv-arbeitsrechtlichen Fachleuten bei der Umsetzung von Sozialplan/Interessenausgleich und/oder Kündigungsschutzverfahren.

7. Die laufenden Maßnahmen können durch ein sog. „Sanierungscontrolling“ begleitet werden. Dadurch werden Geschäftsführung/Vorstand in der Umsetzung des Gesamtkonzeptes unterstützt.

8. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis einzelfallbezogener Auftrags- und Honorarvereinbarungen. Das Honorar richtet sich nach Schwierigkeit und dem Umfang des jeweiligen Auftrags und wird vor Beginn unserer Tätigkeit einvernehmlich festgelegt.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Stefan Ebeling [» Profil]
Fachanwalt für Insolvenzrecht


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Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

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