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REISEVERTRAGSRECHT

Gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Reisepreisminderungsansprüchen nach mangelhafter Reise
Beratung über Möglichkeiten des Rücktritts vom Reisevertrag vor Reiseantrit

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter sind Gegenstand des Reisevertragsrechts. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Beratung des Reisenden bei mangelhafter Pauschalreise und (gerichtliche) Durchsetzung dieser Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter.

Der Individualreisende, der seine Reise selbst organisiert, schließt mit den Personen Verträge ab, die selbst einzelne Reiseleistungen erbringen (bspw. Beherbergungsvertrag, Bewirtungsvertrag, Beförderungsvertrag). Auch ihn beraten wir bei Schlechterfüllung der Verträge durch die Vertragspartner und setzen seine Ansprüche durch.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Alexandra Gorazdza [» Profil]
Fachanwältin für Reisevertragsrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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