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REISEVERTRAGSRECHT
Gerichtliche und
außergerichtliche Geltendmachung von
Reisepreisminderungsansprüchen nach
mangelhafter Reise
Beratung über Möglichkeiten des
Rücktritts vom Reisevertrag vor Reiseantrit
Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden
und dem Reiseveranstalter sind Gegenstand
des Reisevertragsrechts. Der Schwerpunkt
unserer Tätigkeit besteht in der Beratung
des Reisenden bei mangelhafter Pauschalreise
und (gerichtliche) Durchsetzung dieser Rechte
gegenüber dem Reiseveranstalter.
Der Individualreisende, der seine Reise
selbst organisiert, schließt mit den
Personen Verträge ab, die selbst einzelne
Reiseleistungen erbringen (bspw. Beherbergungsvertrag,
Bewirtungsvertrag, Beförderungsvertrag).
Auch ihn beraten wir bei Schlechterfüllung
der Verträge durch die Vertragspartner
und setzen seine Ansprüche durch.
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