| 
[»
zurück zur Übersicht]
ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT
Beratung der Mandanten
bei Einleitung von Bußgeldverfahren
Vertretung der Mandanten vor Gericht
Bussgeld
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Steuerordnungswidrigkeiten
Wirtschaftsstrafrechtliche Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldverfahren kommen besonders
häufig im Verkehrsrecht vor. Es handelt
sich bspw. um Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße,
Vorwürfe des Fahrens unter dem Einfluß
von Drogen oder Alkohol und Abstandsverstöße.
Wir beraten die Mandanten über verschiedene
Verteidigungsmöglichkeiten, die Halterhaftung
bei Parkverstößen, wenn der Fahrer
nicht ermittelt werden kann, die Möglichkeit
einer Fahrtenbuchauflage, wenn bei sonstigen
Verkehrsverstößen der Fahrzeugführer
nicht ermittelt werden kann, die Bußgeldbemessung
und Anordnung eines Fahrverbotes, die Eintragung
von Punkten ins Verkehrszentralregister
etc. Wird ein Bußgeldbescheid erlassen,
überprüfen wir diesen auf mögliche
Mängel, legen gegebenenfalls Einspruch
ein und vertreten den Mandanten in der Hauptverhandlung
vor Gericht.
Aber auch im Steuerrecht und Wirtschaftsrecht
können Ordnungswidrigkeiten begangen
werden. Durch Präventivberatung von
Unternehmen soll im Vorfeld die Begehung
von Ordnungswidrigkeiten vermieden werden.
Wir beraten insbesondere auch über
die Möglichkeit, daß bei Vorliegen
einer Ordnungswidrigkeit unter bestimmten
Voraussetzungen eine Geldbuße auch
gegen eine juristische Person selbst festgesetzt
werden kann mit der Folge einer Eintragung
ins Gewerbezentralregister. Bei Erlaß
eines Bußgeldbescheides überprüfen
wir die Erfolgsaussichten eines Einspruchsverfahrens
und führen dieses für die Mandanten
durch.
|