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NACHBARSCHAFTSRECHT
Beratung des Mandanten
bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten
Gesprächsführung mit dem Mandanten
und dem Nachbarn
Vertretung vor Gericht
Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
Einfriedungspflicht und Ausgestaltung einer
Einfriedung
Recht zum Betreten des Nachbargrundstücks
Lärm- und Geruchsbelästigung
Die nachbarschaftliche Nähe birgt
mögliche Probleme, wenn die Beteiligten
gegenseitige Rücksichtnahme vermissen
lassen. Oftmals ist zu beobachten, dass
sich unter Nachbarn eine Art Streitspirale
entwickelt hat: eine Lappalie ist der Auslöser
und schaukelt sich allmählich hoch.
Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es nun zu
versuchen, die Streitspirale zu durchbrechen
und das Führen eines klärenden
Gespräches zwischen den Nachbarn zu
ermöglichen. Die Klärung vor Gericht
sollte immer der letzte Ausweg sein, denn
im Regelfall müssen die Nachbarn noch
viele Jahre nebeneinander leben. Für
das künftige Zusammenleben ist eine
gütliche Einigung einer streitigen
Auseinandersetzung bis vor das Gericht immer
vorzuziehen. Sollte dieser Weg scheitern,
vertreten wir die Mandanten selbstverständlich
auch vor Gericht und verhelfen ihnen zu
ihrem Recht.
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