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INSOLVENZVERWALTUNG – VERTRETUNG VON GLÄUBIGERN

Mehrwert durch konsequentes Networking – Bundesweit

1. Mit Einführung der Insolvenzordnung (InsO) am 1.1.1999 hat der Gesetzgeber das Instrumentarium zur Abwicklung und Verwertung insolventer Unternehmungen deutlich erweitert. Im Vordergrund steht die Aufgabe des Verwalters, das insolvente Unternehmen möglichst zu sanieren und dabei auch Arbeitsplätze zu erhalten.

Besonderes Augenmerk muß daher vom Insolvenzverwalter (wie im übrigen auch schon unter Geltung der Konkursordnung) darauf gelegt werden, möglichst zeitnah zur Eröffnung des Verfahrens, bzw. in Einzelfällen bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren, anhand der vorgefundenen Rahmenbedingungen die für eine (übertragende) Sanierung in Frage kommenden Unternehmen(-steile) zu identifizieren und die zur dauerhaften Erhaltung dieser Einheiten erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Insbesondere im Rahmen der Fortführung insolventer Unternehmen ist detailliertes Spezialwissen (z.B. über betriebswirtschaftliche und rechtliche Komponenten von Sanierungsplänen, Liquiditäts- und Ertragsplanungen, Beschäftigungsgesellschaften, Vorfinanzierung von Insolvenzgeld etc.) zwingend notwendige Voraussetzung.
Dabei führt eine (übertragende) Sanierung neben im Vergleich zur Zerschlagung höheren Verwertungserlösen für die beteiligten Gläubiger und Sicherheitennehmer regelmäßig dazu, daß eine maßgebliche Anzahl von Arbeitsplätzen erhalten werden kann. Dies gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.

2. Da nicht in allen Fällen die vorgefundenen Verhältnisse (insbesondere fehlt es häufig an Zukunftsfähigkeit des insolventen Unternehmens und/oder generierbarer Liquidität) eine Sanierung ermöglichen, muß dann die in der Insolvenzordnung alternativ vorgesehene Zerschlagung zu einem möglichst hohen und schnellen Ergebnis für alle verfahrensbeteiligten Gläubiger und Sicherheitennehmer führen.

3. Durch ein seit 1990 im Themenkreis „Sanierung, Liquidation, Insolvenz“ erfahrenes Team mit der notwendigen Routine, auch in Krisensituationen die jeweils notwendigen Verfahrensschritte optimal planen und umsetzen zu können, gewährleisten wir, daß jedes einzelne Verfahren optimal im Sinne der vorstehend skizzierten Anforderungen bearbeitet wird. Die im Einzelfall erforderliche Mitarbeiterzahl wird dabei den Gegebenheiten des jeweiligen Verfahrens angepasst, um auch in umfangreichen Verfahren die gestellten Aufgaben zeitnah und effizient bewältigen zu können.

Neben der Führung der Insolvenztabelle werden sämtliche Standard-Aspekte wie insbesondere

  • akkurate Inventarisierung des Anlage- und Umlaufvermögens
  • schnelle Überprüfung und ggf. Befriedigung bestehender Aus- und Absonderungsrechte inkl.
  • Verhandlungen mit Lieferantenpools
  • individualarbeitsrechtliche Aspekte (incl. etwaiger Vorfianzierung Insolvenzgeld)
  • kollektivarbeitsrechtliche Maßnahmen (Interessenausgleich /Sozialplan/Transfergesellschaft)
  • Überprüfung der Haftkapitalaufbringung/-erhaltung
  • Auswertung vorinsolvenzlicher Vorgänge unter Anfechtungsaspekten
  • freihändige Verwertung von (auch nominal überbelasteten) Immobilien
  • „kalte“ Zwangsverwaltungen massezugehöriger Immobilien
  • nachhaltiger Einzug (regelmäßig streitbefangener) debitorischer Forderungen
  • Avalmanagement
  • bestmögliche Verwertung des zu liquidierenden Vermögens in Form von Einzel- oder
  • Paketverkäufen (regional, national und international, ggf. auch im Rahmen von
  • öffentlichen Versteigerungen, zeitnah und effizient bearbeitet.

Eine den komplexen aktuellen Anforderungen entsprechende, gewachsene, qualitätsgesicherte Organisationsstruktur, unterstützt durch neueste EDV-Technologie ist selbstverständlich vorhanden.

Soweit sinnvoll und erforderlich greifen wir dabei ergänzend auf ein eingespieltes, fest etabliertes und bundesweit tätiges Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, Architekten, Versicherungsfachleuten, Unternehmensberatern sämtlicher Branchen und Gutachtern aller Fachrichtungen sowie Verwertungsspezialisten (auch im Bereich der Verwertung massezugehöriger Immobilien) zu. Neue Kapitalgeber bzw. Übernahmeinteressenten können so regional, überregional und ggf. auch international akquiriert werden.

Die (insolvenz-)rechtlichen Aspekte werden dabei maßgeblich durch die Sozietät Schulte & Prasse [www.ra-sp.de], die seit Jahrzehnten im Bereich des Wirtschaftsrechtes etabliert ist und die als (Prozeß-) Vertreter in allen Rechtsgebieten daran mitwirkt, die vom Insolvenzverwalter verfolgten Interessen (streitig) durchzusetzen, betreut.

Auf Basis des vorstehend skizzierten Konzeptes bieten wir sowohl in Regelinsolvenz- als auch in (masselosen) Kleinverfahren eine effektive und sachgerechte Insolvenzverwaltung, die wir in erster Linie als Dienstleistung für alle Verfahrensbeteiligten verstehen, an.

In diesem Sinne konnten so - neben bisher etwa 250 Kleinverfahren über das Vermögen natürlicher Personen - mehrere börsennotierte Akteingesellschaften sowie diverse, auch überregional tätige, mittelständische Unternehmen u.a. aus den Bereichen

  • Bauhaupt- und Nebengewerbe
  • Handel
  • Metall und Kunstoffverarbeitung und -vertrieb
  • Software-Entwicklung und Distribution
  • Biotechnologie

erfolgreich abgewickelt werden.

Informationen zu als Insolvenzverwalter betreuten, laufenden Verfahren erhalten Sie unter [GIS]

Auf Basis des durch eigene Verwaltertätigkeit vorhandenen Wissens um insolvenzspezifische Prozesse und Zusammenhänge können wir außerdem an Insolvenzverfahren (als Gemeinschuldner, Gläubiger, Debitor, Massegläubiger oder Fremdrechtsinhaber) Beteiligten umfassende Beratung anbieten.

Das Beratungsspektrum reicht dabei von der Geltendmachung eigener Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter inklusive der Anmeldung und Durchsetzung von Sicherungsrechten (inkl. Organisation und Abrechnung von Sicherheitenpools) bis zur Abwehr unberechtigter Ansprüche des Insolvenzverwalters. In jedem Fall und in jedem Verfahrensstadium sind Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter „auf Augenhöhe“ möglich.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Stefan Ebeling [» Profil]
Fachanwalt für Insolvenzrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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