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INSOLVENZVERWALTUNG
– VERTRETUNG VON GLÄUBIGERN
Mehrwert durch konsequentes
Networking – Bundesweit
1. Mit Einführung der Insolvenzordnung
(InsO) am 1.1.1999 hat der Gesetzgeber das
Instrumentarium zur Abwicklung und Verwertung
insolventer Unternehmungen deutlich erweitert.
Im Vordergrund steht die Aufgabe des Verwalters,
das insolvente Unternehmen möglichst
zu sanieren und dabei auch Arbeitsplätze
zu erhalten.
Besonderes Augenmerk muß daher vom
Insolvenzverwalter (wie im übrigen
auch schon unter Geltung der Konkursordnung)
darauf gelegt werden, möglichst zeitnah
zur Eröffnung des Verfahrens, bzw.
in Einzelfällen bereits im vorläufigen
Insolvenzverfahren, anhand der vorgefundenen
Rahmenbedingungen die für eine (übertragende)
Sanierung in Frage kommenden Unternehmen(-steile)
zu identifizieren und die zur dauerhaften
Erhaltung dieser Einheiten erforderlichen
Maßnahmen zu treffen.
Insbesondere im Rahmen der Fortführung
insolventer Unternehmen ist detailliertes
Spezialwissen (z.B. über betriebswirtschaftliche
und rechtliche Komponenten von Sanierungsplänen,
Liquiditäts- und Ertragsplanungen,
Beschäftigungsgesellschaften, Vorfinanzierung
von Insolvenzgeld etc.) zwingend notwendige
Voraussetzung.
Dabei führt eine (übertragende)
Sanierung neben im Vergleich zur Zerschlagung
höheren Verwertungserlösen für
die beteiligten Gläubiger und Sicherheitennehmer
regelmäßig dazu, daß eine
maßgebliche Anzahl von Arbeitsplätzen
erhalten werden kann. Dies gilt unabhängig
von der Unternehmensgröße.
2. Da nicht in allen Fällen die vorgefundenen
Verhältnisse (insbesondere fehlt es
häufig an Zukunftsfähigkeit des
insolventen Unternehmens und/oder generierbarer
Liquidität) eine Sanierung ermöglichen,
muß dann die in der Insolvenzordnung
alternativ vorgesehene Zerschlagung zu einem
möglichst hohen und schnellen Ergebnis
für alle verfahrensbeteiligten Gläubiger
und Sicherheitennehmer führen.
3. Durch ein seit 1990 im Themenkreis „Sanierung,
Liquidation, Insolvenz“ erfahrenes
Team mit der notwendigen Routine, auch in
Krisensituationen die jeweils notwendigen
Verfahrensschritte optimal planen und umsetzen
zu können, gewährleisten wir,
daß jedes einzelne Verfahren optimal
im Sinne der vorstehend skizzierten Anforderungen
bearbeitet wird. Die im Einzelfall erforderliche
Mitarbeiterzahl wird dabei den Gegebenheiten
des jeweiligen Verfahrens angepasst, um
auch in umfangreichen Verfahren die gestellten
Aufgaben zeitnah und effizient bewältigen
zu können.
Neben der Führung der Insolvenztabelle
werden sämtliche Standard-Aspekte wie
insbesondere
- akkurate Inventarisierung des Anlage-
und Umlaufvermögens
- schnelle Überprüfung und ggf.
Befriedigung bestehender Aus- und Absonderungsrechte
inkl.
- Verhandlungen mit Lieferantenpools
- individualarbeitsrechtliche Aspekte
(incl. etwaiger Vorfianzierung Insolvenzgeld)
- kollektivarbeitsrechtliche Maßnahmen
(Interessenausgleich /Sozialplan/Transfergesellschaft)
- Überprüfung der Haftkapitalaufbringung/-erhaltung
- Auswertung vorinsolvenzlicher Vorgänge
unter Anfechtungsaspekten
- freihändige Verwertung von (auch
nominal überbelasteten) Immobilien
- „kalte“ Zwangsverwaltungen
massezugehöriger Immobilien
- nachhaltiger Einzug (regelmäßig
streitbefangener) debitorischer Forderungen
- Avalmanagement
- bestmögliche Verwertung des zu
liquidierenden Vermögens in Form
von Einzel- oder
- Paketverkäufen (regional, national
und international, ggf. auch im Rahmen
von
- öffentlichen Versteigerungen, zeitnah
und effizient bearbeitet.
Eine den komplexen aktuellen Anforderungen
entsprechende, gewachsene, qualitätsgesicherte
Organisationsstruktur, unterstützt
durch neueste EDV-Technologie
ist selbstverständlich vorhanden.
Soweit sinnvoll und erforderlich greifen
wir dabei ergänzend auf ein eingespieltes,
fest etabliertes und bundesweit tätiges
Netzwerk aus Wirtschaftsprüfern und
Steuerberatern, Architekten, Versicherungsfachleuten,
Unternehmensberatern sämtlicher Branchen
und Gutachtern aller Fachrichtungen sowie
Verwertungsspezialisten (auch im Bereich
der Verwertung massezugehöriger Immobilien)
zu. Neue Kapitalgeber bzw. Übernahmeinteressenten
können so regional, überregional
und ggf. auch international akquiriert werden.
Die (insolvenz-)rechtlichen Aspekte werden
dabei maßgeblich durch die Sozietät
Schulte & Prasse [www.ra-sp.de],
die seit Jahrzehnten im Bereich des Wirtschaftsrechtes
etabliert ist und die als (Prozeß-)
Vertreter in allen Rechtsgebieten daran
mitwirkt, die vom Insolvenzverwalter verfolgten
Interessen (streitig) durchzusetzen, betreut.
Auf Basis des vorstehend skizzierten Konzeptes
bieten wir sowohl in Regelinsolvenz- als
auch in (masselosen) Kleinverfahren eine
effektive und sachgerechte Insolvenzverwaltung,
die wir in erster Linie als Dienstleistung
für alle Verfahrensbeteiligten verstehen,
an.
In diesem Sinne konnten so - neben bisher
etwa 250 Kleinverfahren über das Vermögen
natürlicher Personen - mehrere börsennotierte
Akteingesellschaften sowie diverse, auch
überregional tätige, mittelständische
Unternehmen u.a. aus den Bereichen
- Bauhaupt- und Nebengewerbe
- Handel
- Metall und Kunstoffverarbeitung und
-vertrieb
- Software-Entwicklung und Distribution
- Biotechnologie
erfolgreich abgewickelt werden.
Informationen zu als Insolvenzverwalter
betreuten, laufenden Verfahren erhalten
Sie unter [GIS]
Auf Basis des durch eigene Verwaltertätigkeit
vorhandenen Wissens um insolvenzspezifische
Prozesse und Zusammenhänge können
wir außerdem an Insolvenzverfahren
(als Gemeinschuldner, Gläubiger, Debitor,
Massegläubiger oder Fremdrechtsinhaber)
Beteiligten umfassende Beratung anbieten.
Das Beratungsspektrum reicht dabei von
der Geltendmachung eigener Forderungen gegenüber
dem Insolvenzverwalter inklusive der Anmeldung
und Durchsetzung von Sicherungsrechten (inkl.
Organisation und Abrechnung von Sicherheitenpools)
bis zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
des Insolvenzverwalters. In jedem Fall und
in jedem Verfahrensstadium sind Verhandlungen
mit dem Insolvenzverwalter „auf Augenhöhe“
möglich. |