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INSOLVENZRECHT
Überschuldung
von Unternehmen, Verbrauchern, Erbschaften
Beratung und Sanierung
Insolvenzantragstellung
Bei der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
von Unternehmen, Verbrauchern und auch Erbschaften
besteht bei den Betroffenen erheblicher
Beratungsbedarf. So stellen sich eine Vielzahl
von Fragen, von der Möglichkeit einer
Sanierung bis zur Verpflichtung zur Insolvenzantragstellung
(persönliche Haftung von Geschäftsführern,
Strafbarkeit, Anfechtbarkeit von Vermögensübertragungen).
Bei diesen Fragestellungen stehen wir den
Betroffenen zur Verfügung.
Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
können aufgrund der widerstreitenden
Interessen der Beteiligten (Insolvenzschuldner,
Aus- und Absonderer, Insolvenzverwalter,
Gläubiger) ebenfalls rechtliche Probleme
auftreten. Wir beraten die Beteiligten beim
Auftreten derartiger Konflikte und vertreten
die Interessen unserer Mandanten außergerichtlich
wie gerichtlich.
Bei dieser Tätigkeit kann auf die
langjährige Erfahrung der von Herrn
Rechtsanwalt Ebeling geführten Insolvenzabteilung
der Kanzlei zurückgegriffen werden,
in welcher große Unternehmensinsolvenzen
wie auch Verbraucherinsolvenzverfahren abgewickelt
werden.
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