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INKASSO, MAHNWESEN
Außergerichtliche
Mahnungen
Erwirkung von Mahn- u. Vollstreckungsbescheiden
Führung von Prozessen
Betreiben der Zwangsvollstreckung
Forderungsrealisierung durch Überwachung
rechtskräftiger Titel
Wir bieten einen Forderungseinzug „aus
einer Hand“, von der außergerichtliche
Mahnung über die gerichtliche Durchsetzung
bis hin zur Forderungsrealisierung und Zwangsvollstreckung.
Das Inkasso wird von uns elektronisch bearbeitet.
Die notwendigen Forderungsdaten werden uns
per Datenträger oder Internet überlassen.
Nach Einstellung der Daten in unser EDV-System
werden Mahnungen erstellt bzw. – soweit
erforderlich – per Internet an die
jeweiligen Mahngerichte zur Durchführung
des gerichtlichen Mahnverfahrens weitergeleitet.
Unser Ziel ist eine schnelle und effektive
Beitreibung der Zahlungsrückstände
bei Erhalt der Kundenbeziehung. Unsere Mandanten
haben jederzeit Einblick und Einfluss auf
die einzelnen Fälle, so dass bei unserem
Inkasso die erforderliche Transparenz gewährleistet
ist.
Die für Mandanten externe Bearbeitung
des Mahnwesens führt zu einer Einsparung
von hausinternen Personalkosten. Die Verfahrenskosten
sind grundsätzlich vom gegnerischen
Schuldner zu tragen. Für die Fälle,
in denen eine Kostenerstattung nicht möglich
ist, bieten wir den Abschluss individueller
Honorarvereinbarungen an.
ZWANGSVOLLSTRECKUNG [»
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Vertretung und Beratung
von Gläubigern bei der zwangsweisen
Durchsetzung von Ansprüchen
Vertretung und Beratung von Vollstreckungsschuldnern
Durchführung von Zwangsverwaltungen
Zwangsversteigerungsrecht
Zwangsverwaltungsrecht
Die Zwangsvollstreckung von berechtigten
Forderungen kann für Schuldner und
Gläubiger belastend und zeitaufwendig
sein. Für den Gläubiger stellt
sich im Vollstreckungsverfahren oftmals
heraus, dass seine Forderung aufgrund von
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
wertlos ist. Der Schuldner steht im Vollstreckungsverfahren
vor der Frage, welche Vermögenswerte
für ihn verloren sind. Insbesondere
die Frage, ob eine mühevoll aufgebaute
Altersvorsorge Pfändungsschutz genießt,
ist von existenzieller Bedeutung. Wir beraten
Gläubiger und Schuldner nicht nur während
des laufenden Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Bereits im Vorfeld von Vertragsabschlüssen
oder Existenzgründungen gilt es, ausreichend
Sicherheiten vertraglich zu vereinbaren,
so dass aus Gläubigersicht Forderungsausfälle
und aus Sicht des Schuldners unzumutbare
Härten von vornherein vermieden werden.
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