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GESELLSCHAFTSRECHT
Gesellschaftsrecht
geht nahezu jeden Geschäftstreibenden
an: Von der Verbindung mit einem Kompagnon,
über die Gründung einer GmbH zur
Haftungsbegrenzung bis zum Engagement von
stillen Gesellschaftern zur Verbesserung
der Liquidität des Geschäftes.
Stets sind die rechtlichen Vorgaben –
aber auch Gestaltungsspielräume zu
beachten.
Wir unterstützen
Sie bei Gründung, Erweiterung oder
Beendigung von Gesellschaften, der Aufnahme
und dem Ausscheiden von Geschäftsführern,
u.z. sowohl aus Sicht der Gesellschaft als
auch aus derjenigen des Geschäftsführers.
Schließlich
arbeiten wir auch im Zivilprozess bei Streitigkeiten
zwischen Gesellschaftern.
Das Gesellschaftsrecht nimmt in unserer
Sozietät breiten Raum ein. Nicht zuletzt
wegen der vielen Schnittstellen zu anderen
Rechtsgebieten, wie Erbrecht, Arbeitsrecht
und Steuerrecht ist eine gute Betreuung
nur bei diverser Spezialisierung einzelner
Fachberater möglich. Dies bietet Ihnen
Schulte & Prasse als breit aufgestellte
Kanzlei.
Hinzu kommt, dass zwei Notare bei Schulte
& Prasse tätig sind, die die Umsetzung
zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen
und Gründungen abwickeln und hierin
über umfangreiche Erfahrungen verfügen.
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