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GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsrecht geht nahezu jeden Geschäftstreibenden an: Von der Verbindung mit einem Kompagnon, über die Gründung einer GmbH zur Haftungsbegrenzung bis zum Engagement von stillen Gesellschaftern zur Verbesserung der Liquidität des Geschäftes. Stets sind die rechtlichen Vorgaben – aber auch Gestaltungsspielräume zu beachten.

Wir unterstützen Sie bei Gründung, Erweiterung oder Beendigung von Gesellschaften, der Aufnahme und dem Ausscheiden von Geschäftsführern, u.z. sowohl aus Sicht der Gesellschaft als auch aus derjenigen des Geschäftsführers.

Schließlich arbeiten wir auch im Zivilprozess bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.

Das Gesellschaftsrecht nimmt in unserer Sozietät breiten Raum ein. Nicht zuletzt wegen der vielen Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wie Erbrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht ist eine gute Betreuung nur bei diverser Spezialisierung einzelner Fachberater möglich. Dies bietet Ihnen Schulte & Prasse als breit aufgestellte Kanzlei.

Hinzu kommt, dass zwei Notare bei Schulte & Prasse tätig sind, die die Umsetzung zahlreicher gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen und Gründungen abwickeln und hierin über umfangreiche Erfahrungen verfügen.

 
Ihr Ansprechpartner
 

Frank Nichterlein [» Profil]
Notar

Hans Olof Wölber [» Profil]
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Detlef Koch [» Profil]
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht


Anschrift
 
Kattreppeln 20
D-38100 Braunschweig

Bürozeiten
 
Mo - Fr 09.00 bis 13.00 Uhr
Mo - Do 14.00 bis 17.00 Uhr

Termine außerhalb der Bürozeiten nach Vereinbarung

 

 

 

   
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