| 
[»
zurück zur Übersicht]
ERBRECHT
Errichtung von
Testamenten
Unternehmensnachfolge
Übertragung von Vermögen (z.B. Immobilien)
zu Lebzeiten
Testamentsvollstreckung
Erbauseinandersetzung
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Zwei Notare und mehrere Spezialisten, die
zugleich Fachanwälte für Steuerrecht
sind, stehen Ihnen für diesen wichtigen
Bereich, der jeden angeht, zur Verfügung.
Unsere Anwälte und Notare beraten und
bearbeiten die Fragen des Erbrechts seit
Jahrzehnten und können so aus einem
großen Erfahrungsschatz schöpfen.
Von der schlichten Testamentserrichtung
bis zur komplexen Übertragung von Unternehmen
steht die gemeinsame Erarbeitung der Wünsche
unserer Mandanten im Vordergrund. Nur so
kann eine Lösung gefunden werden, bei
der die Erfüllung dieser Pläne
sichergestellt ist, gleich ob es um den
Erhalt eines Familienbetriebes, die Vermeidung
von Streit zwischen den Erben oder die Sicherung
von Vermögen vor dem Zugriff der Steuer
geht. |