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EIGENTUMWOHNUNGSRECHT
Beratung bei Begründung
und Übertragung von Wohnungseigentum
Beratung der Wohnungsverwaltung und Eigentümergemeinschaft
im Zusammenhang mit Verwalterverträgen
und Wohnungseigentumsverwaltung
Beratung über Rechte und Pflichten
der Miteigentümer
Forderungsmanagement (Wohngeld, Hausgeld
oder Vorschuss)
Bei Wohnungseigentum beraten und vertreten
wir Mandanten in allen wohnungseigentumsrechtlichen
Fragestellungen. Diese erstrecken sich insbesondere
auf die Begründung und Übertragung
von Wohnungseigentum, auf die Wohnungsverwaltung
sowie die Rechte und Pflichten sowohl der
Eigentümergemeinschaft wie auch der
einzelnen Miteigentümer.
Wir bieten Miteigentümern, Eigentümergemeinschaften
und Verwaltern eine individuelle und kompetente
Beratung und Betreuung sowie bei Erforderlichkeit
eine effiziente Prozessvertretung.
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