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EHE- UND FAMILIENRECHT
Sorge- und Umgangsrecht
für minderjährige Kinder
Unterhaltsansprüche jeglicher Art (Kindesunterhalt,
Ehegattenunterhalt und Verwandtenunterhalt,
insbesondere für bedürftige Eltern)
Vermögensrechtliche Regelungen unter
Eheleuten, insbesondere Zugewinnausgleichsfragen
Rechtsprobleme unter nicht Verheirateten oder
eingetragenen Lebenspartnerschaften
Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen
zwischen verheirateten Personen, Kindern
und sonstigen Verwandten bzw. eingetragenen
Lebenspartnerschaften.
Anläßlich einer Trennung und
Scheidung stellen sich zahlreiche Fragen,
die teilweise sehr kurzfristig einer Lösung
zugeführt werden müssen. Dabei
sind die rechtlichen Aspekte teilweise miteinander
verflochten, so daß mitunter sehr
komplexe Regelungen entwickelt werden müssen.
Neben Konflikten zwischen Eheleuten bilden
Auseinandersetzungen um Kindesunterhalt
– und seit einiger Zeit verstärkt
auch – um Unterhaltsansprüche
der Eltern gegen ihre Kinder einen wesentlichen
Teil unserer Tätigkeit.
Durch die langjährige fachanwaltliche
Tätigkeit in allen Bereichen des Familienrechts
bieten wir eine umfassende Beratung und
Vertretung. Wegen der Größe unserer
Kanzlei ist auch bei Berührungen mit
anderen Rechtsgebieten stets gewährleistet,
daß sie von Fachleuten und Fachanwälten
betreut werden.
EHEVERTRAG [»
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Eheverträge
treffen Vorsorge. Wer eine Scheidung hinter
sich hat, wird vor einer neuen Eheschließung
fast immer eine Ehevertrag abschließen,
um Risiken kalkulierbar zu halten. Vor einer
Erstehe sind die Probleme die gleichen.
Das Problembewusstsein fehlt aber häufig.
Es besteht Anlass zum Nachdenken.
Die Beratung im Zusammenhang mit Eheschließungen
und die gemeinsame Erarbeitung und Beurkundung
von Eheverträgen gehört zu unserem
Alltag.
Der Notar Frank Nichterlein und der Fachanwalt
für Familienrecht Günther Meyerhof
beraten und betreuen Sie gerne und sorgen
für eine optimale Umsetzung.
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