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BERUFSRECHT
Disziplinarrecht,
Berufsgerichtsverfahren
Disziplinarverfahren gegen Beamte und Angehörige
des Öffentlichen Dienstes
Berufsgerichtliche Verfahren gegen Angehörige
Freier Berufe
Vertretung von Beamten und Angehörigen
des Öffentlichen Dienstes in Disziplinarverfahren
im Rahmen der Vorermittlungen, bei Erlass
von Disziplinarverfügungen Verteidigung
im förmlichen Disziplinarverfahren
einschließlich Hauptverhandlung und
Rechtsmittelverfahren
Vertretung von Mitgliedern Freier Berufe
in Verfahren gegenüber der Kammer und
im berufsgerichtlichen Verfahren (Rügeverfahren,
Vorermittlungen, Hauptverfahren und Berufungsinstanzen).
Beamte und Angestellte des Öffentlichen
Dienstes unterliegen der Disziplinargewalt
ihres Dienstherrn. Neben der strafrechtlichen
Ahndung von Dienstvergehen, kommen Verfahren
im Rahmen von Disziplinarmaßnahmen
und Disziplinarverfahren in Betracht (Verweis,
Geldbuße, Gehaltskürzung, Entfernung
aus dem Dienst). Ähnliches
ist in den berufsrechtlichen Verfahren möglich,
die aufgrund der entsprechenden Gesetze
für die einzelnen Berufszweige eingerichtet
sind. Solche berufsrechtlichen Regelungen
bestehen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte,
Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte,
Apotheker, Psychotherapeuten und Architekten.
Im Rahmen dieser Verfahren sind erhebliche
Einschnitte für die Betroffenen möglich,
die letztendlich bis zur Unmöglichkeit
der Berufsausübung führen können.
Im Rahmen dieser Verfahren ist eine kompetente
und zuverlässige Begleitung erforderlich,
die das gesamte Spektrum der möglichen
Maßnahmen im Auge behält und
auch die jeweiligen Verfahrensordnungen,
die sich an die Strafprozessordnung anlehnen,
berücksichtigt.
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