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ARCHITEKTENRECHT
Architektenvertragsgestaltung
und Beratung
Architektenvertragsrecht
Architektenhaftung
Architektenhonorarrecht
Forderungsmanagement
Das Architektenrecht gehört seit Jahrzehnten
zu den von uns betreuten Rechtsgebieten.
Unsere rechtliche Betreuung eines Bauvorhabens
erstreckt sich von der Planung über
die Auftragsvergabe bis hin zu Rechtsproblemen
bei und nach der Bauausführung sowie
bei Honorarfragen. Dabei vertreten wir sowohl
Architekten, Bauherren wie auch Bauunternehmen.
Durch unsere langjährigen Erfahrungen
im Bau- und Architektenrecht ist es uns
möglich, Konflikte zwischen den Baubeteiligten
kompetent zu lösen, wobei wir stets
um eine außergerichtliche, zeitnahe
Lösung bemüht sind. Wir beraten
unsere Mandanten im Vorfeld im Zusammenhang
mit Verhandlungen sowie auch baubegleitend,
um rechtliche Probleme zu vermeiden, und
helfen bei der gerichtlichen Durchsetzung
streitiger Ansprüche.
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