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ARBEITSRECHT
Inhaltliche Ausgestaltung
von Arbeitsverhältnissen unter Berücksichtigung
etwaiger Tarifbindungen Ansprüche im
bestehenden Arbeitsverhältnis, z.B. Arbeitspflicht,
Entgeltzahlung, Urlaubsfragen usw. Rechtswirksamkeit
von Kündigungen Konflikte zwischen Arbeitgeber
und Betriebsrat
Schon zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses
beraten wir unsere Mandanten über die
inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen,
da diese die wesentliche Grundlage des auf
Dauer angelegten Arbeitsverhältnisses
bilden. Konflikte im bestehenden Arbeitsverhältnis,
vor allem aber bei dessen Beendigung nach
Ausspruch einer Kündigung bedürfen
einer fachkundigen Begleitung, die wir sicherstellen.
Wir begleiten unseren Mandanten auch in
mitunter schwierigen Konflikten zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber, insbesondere
über den Abschluß von Interessenausgleich
und Sozialplan.
Durch die langjährige fachanwaltliche
Tätigkeit in allen Bereichen des Arbeitsrechts
bieten wir eine umfassende Beratung und
Vertretung. Wegen der Größe unserer
Kanzlei ist auch bei Berührungen mit
anderen Rechtsgebieten stets gewährleistet,
daß sie von Fachleuten und Fachanwälten
betreut werden. |